Hunde-Mitnahme in der Bahn
Die Deutsche Bahn erlaubt die Mitnahme von Hunden grundsätzlich, alle relevanten Informationen findet man unter der Seite „Hinweise für die Mitnahme von Hunden„. Kleine Hunde kann man kostenlos mitnehmen, wenn sie in eine Transportbox passen. Ist dies nicht der Fall gilt einerseits eine Maulkorbpflicht für den mitgeführten Vierbeiner, andererseits kommen auf den Hundehalter Kosten zu:
„Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis.“
Dies entspricht dann dem Fahrpreis, den alleinreisende Kinder zahlen – in Begleitung von Eltern oder Großeltern sind Fahrten mit der Deutschen Bahn für Kindern unter 15 Jahren kostenfrei, ohne Begleitung werden 50% des normalen Ticketspreises für ein Kind völlig (so heißt es auf der entsprechenden Info-Seite der Bahn). Dies gilt auch für Hunde, für die im Normalfall ebenfalls die Hälfte des Erwachsenen-Preises gezahlt werden muss. Wer also zum Beispiel per ICE von Berlin nach Hamburg fährt, zahlt für ein Normalpreis-Ticket 78,00 Euro. Für den Vierbeiner werden dann entsprechend 39,00 Euro fällig, unterm Strich stehen also 117,00 Euro.
Es gibt dabei aber noch eine wichtige Einschränkung:
„Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.“
Obwohl man für den Hund im Zweifel genauso viel bezahlt wie ein alleinreisendes Kind, kann kein eigener Platz für den Hund reserviert werden. Außerdem kann man das entsprechende Ticket nicht online lösen, sondern muss entweder direkt zu einem Deutsche-Bahn-Automaten bzw. einer DB-Verkaufsstelle oder aber auf der Website eine Fahrkarte für den Postversand ordern, die normalerweise im System für ein Kind bestimmt wäre. Dabei entstehen für den Versand Kosten in Höhe von 3,50 Euro, wie die Bahn in einer Service-Notiz von 2011 bezüglich des Mitführens von Hunden schreibt. In dieser geht die DB auch auf die fehlende Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung für die Vierbeiner ein:
„Eine Sitzplatzreservierung für Hunde ist nicht möglich – der Hund kann unter dem Sitzplatz des Reisenden liegen. Es wäre für andere Kunden in einem vollen Zug nicht nachvollziehbar, wenn ein Sitzplatz frei bleibt, weil darunter ein Hund liegt. Dass der Hund nicht auf dem Sitzplatz liegen kann, versteht sich von selbst.“